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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SCHICK COLORE

(Stand:14.06.2024)

§ 1 Geltung

  1. Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SCHICK COLORE (Tobias Schickinger, Laimgrubenweg 1, 89420 Höchstädt, www.schick-colore.com) richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer.
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden und Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
  4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die von uns ausgestellten bzw. die auf unserer Website und in den Medien präsentierten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Soweit der Kunde telefonisch oder schriftlich bestellen möchte, senden wir diesem unser Angebot zu. Der Kunde kann die Bestellung zudem in unseren Verkaufsräumen aufgeben. Wir halten uns an unsere Angebote für 4 Wochen gebunden. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei uns.
  3. Bestellt der Kunde elektronisch, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar.
  4. Soweit der Kunde die Bestellung über unsere Website tätigt, gilt folgendes:
    1. Zunächst kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
    2. Vor einer Bestellung kann sich der Kunde registrieren. Hierzu kann er ein Kundenkonto eröffnen. Andernfalls bestellt er als Gast.
    3. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kunden- und Zahlungsdaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages ab.
    4. Nach der Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Wann ein Vertrag zustande kommt, richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart:
      1. Im Fall der Zahlung via PayPal und Kreditkarte kommt der Vertrag zustande mit vollständiger Durchführung des Zahlungsvorgangs.
      2. Im Fall der Zahlung via Vorkasse kommt der Vertrag durch Zusendung einer zusätzlichen E-Mail mit Bestellbestätigung zustande, die wir Ihnen binnen zwei Tagen zusenden.
  1. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden jederzeit unter www.schick-colore.com zugänglich und können von diesem abgespeichert und ausgedruckt werden. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde den Vertragstext sowie diese AGB auch in Textform zur Verfügung gestellt. Ferner werden wir dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zugangsbestätigung in Textform zur Verfügung stellen.
  2. Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch uns und unsere Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
  3. Wir behalten uns das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten sowie den angezeigten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
  4. Wir behalten uns vor, Voranzeigen anzubieten. Diese werden weder Leistungsbestandteil noch besteht ein Anspruch auf Aufnahme dieser in das Sortiment. Die Eigenschaften von Voranzeigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die von uns ausgeschriebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Transport/Fracht sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet. Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde; die Kosten hierfür trägt der Kunde.
  2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich unter dem Link „Versandkosten“ bei den jeweiligen Produkten. Die Versandkosten werden dem Kunden im Warenkorb angezeigt.
  3. Transporthilfsmittel (so beispielsweise Europaletten, H1-Kunststoffpaletten, (Transport)Kisten jeglicher Art) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte. Andere Zahlungsmethoden bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden.
  5. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
  6. Wir sind berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Zusendung einer digitalen Rechnung an ihn Archivierungspflichten einhergehen.
  7. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht uns eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Skonti zu ziehen.
  9. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  10. Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen von uns werden sofort fällig. Wir sind berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  11. Wir werden die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Strom, Personal und Dienstleister, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für IT-Systeme sowie Kommunikationsnetze, … Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise werden wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf werden wir den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
  12. Unabhängig von Abs. 12 sind wir für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde kein Beendigungsrecht.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt innerhalb der für das jeweilige Produkt angegebenen Lieferfrist. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen – soweit nicht unangemessen – unterschreiten darf.
  2. Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,
    1. wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
    2. wenn Zahlung via PayPal oder Kreditkarte vereinbart ist, mit Zugang unserer Zugangsbestätigung beim Kunden oder mangels einer solchen binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung bei uns, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigem vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen.
  3. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko …“.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, haben wir den Kunden zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt, kühlpflichtige Artikel gem. Abs. 7 abzuverkaufen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Vergütungszahlung sowie den Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens einschl. Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Bzgl. des vorgenannten Schadensersatzes berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettoverkaufspreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 5 Versand, Gefahrübergang

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei vereinbarter Holschuld mit Übergabe des zu liefernden Produkts an den Kunden, bei vereinbarter Versendungsschuld an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder unseres Lagers oder unserer Niederlassung oder des Herstellerwerkes auf den Kunden über, es sei denn, es ist eine Bringschuld vereinbart. Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum des Zugangs der Mitteilung der Versand- und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
  4. Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, einschließlich aller künftig entstehenden Ansprüche aus später geschlossenen Verträgen. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird.
  2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.
  3. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Vertragspartner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Bei verschuldeten vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet und trägt die für die Rücknahme erforderlichen Transportkosten. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich erklärt. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung, mit denjenigen Forderungen verrechnet, die der Kunde uns aus der Geschäftsbeziehung schuldet.

§ 7 HÖHERE GEWALT

  1. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch
    1. höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht worden sind,
    2. nicht erfolgte, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) verursacht worden sind,
    3. Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf unser System erfolgen, gleichwohl wir die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen haben und
    4. Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind,

die wir nicht zu vertreten haben.

  1. Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der vorgenannten Ereignisse gem. Abs. 1 wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit wir nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  2. Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 der vereinbarte Liefer- bzw.- Leistungstermin um mehr als 14 Tage überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden und/oder durch uns wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet.
  3. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung unsererseits auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 8 Mängelrechte

  1. Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
  2. Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfrist uns gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mängelbeseitigung, verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.
  4. Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
  5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entsprach seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  6. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 9 Haftung

9.1 Allgemeines

  1. Für eine Haftung unsererseits auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
  2. Wir haften für Schäden unbeschränkt, soweit
    1. diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
    2. wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
    3. diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
    4. diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
    5. diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
  3. Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis d) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
  4. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
  5. Die verschuldensunabhängige Haftung unsererseits nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
  6. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
  7. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.2 Haftung wegen Verzug

Sofern dem Kunden aufgrund eines von uns zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von uns geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.

9.3 Haftung wegen Unmöglichkeit

Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Streitschlichtung/Information nach ODR-Verordnung, § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden (ODR-Verfahren). Die Details kann der Kunde dem vorstehenden Link entnehmen. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welche vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
  2. Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung unser Geschäftssitz.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.
  4. Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 12 ÄNDERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, sind wir berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

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